Tibet-Grenzpass

Der Tibet-Grenzpass (Frontier Pass) ist eine offizielle Genehmigung für alle, die in entlegene Gebiete an der Grenze zwischen Tibet und anderen Ländern reisen möchten, wie zum Beispiel zum Mount Everest, nach Zhangmu, Yadong, zum Mount Kailash, zum Manasarovar-See usw. Ohne diesen Pass dürfen Reisende aus dem In- und Ausland diese Ziele nicht besuchen. Dieser Pass kann jedoch nicht von Reisenden selbst beantragt werden; Touristen müssen den Tibet-Grenzpass daher mit Hilfe eines lokalen Reiseveranstalters in Tibet bei der Grenzkontrollbehörde Tibets in Lhasa beantragen.

Wie erhalte ich den Tibet-Grenzpass?

Egal, ob Sie Chinese oder ausländischer Reisender sind, Sie müssen einen Tibet-Grenzpass beantragen, wenn Sie in Grenzgebiete reisen.

Ausländische Reisende

  1. Ausländische Reisende dürfen nicht allein in Tibet reisen. Sie müssen daher an einer vorab gebuchten Reise eines tibetischen Reiseveranstalters teilnehmen und eine Reiseroute festlegen;
  2. Ihr Reiseveranstalter bestätigt Ihren Plan und ist für Ihre Aktivitäten in Tibet verantwortlich;
  3. Senden Sie Ihrem Reiseveranstalter Kopien Ihres Passes und Ihres China-Visums. Dann beantragt dieser für Sie die Tibet-Reisegenehmigung;
  4. Nach Erhalt der Tibet-Reisegenehmigung beantragt Ihr Reiseveranstalter damit bei Bedarf den Tibet-Grenzpass.

Chinesische Reisende

Auch chinesische Staatsbürger vom Festland sowie Bürger aus Hongkong und Macau benötigen den Tibet-Grenzpass, um in die Grenzgebiete zu reisen. Chinesische Staatsbürger vom Festland können den Tibet-Grenzpass in ihrer melderechtlichen Heimatstadt/ihrem Heimatdorf beantragen. Bürger aus Hongkong und Macau können den Tibet-Grenzpass bei der Grenzkontrollbehörde Tibets in Lhasa mit ihrem Original des H.K./Macao Home-Return Permit beantragen.

Wenn Sie über Nepal nach Tibet einreisen, benötigen Sie ebenfalls den Tibet-Grenzpass und umgekehrt. Wenn Sie von Städten wie Lhasa, Urumqi oder Kaschgar zum Flughafen Ngari Gunsa fliegen, ist ebenfalls ein Grenzpass erforderlich.

Welche Gebiete benötigen einen Frontier Pass?

Tipps

  1. Wenn Sie von Kathmandu aus nach Tibet einreisen möchten, stellen wir vorab einen Tibet-Grenzpass für Sie aus. Wenn Sie von Kaschgar oder Urumqi über Ngari nach Tibet reisen, schicken wir den Grenzpass zusammen mit Ihrer Tibet-Reisegenehmigung an Ihr Hotel in Urumqi oder Kaschgar. Wenn Sie von anderen großen Städten Chinas nach Lhasa kommen, behalten wir den Pass für Sie.
  2. Für ausländische Reisende ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer erforderlich, um einige sensible Grenzgebiete wie Shigatse, Nyingchi, Ngari usw. zu besuchen, sowie eine Tibet-Reisegenehmigung und ein Tibet-Grenzpass. Im Gegensatz zu anderen Genehmigungen wird die Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer erst nach Ihrer Ankunft in Tibet beantragt. Diese Genehmigung wird vom öffentlichen Sicherheitsbüro ausgestellt und kann problemlos in Lhasa, Shigatse, Nyingchi oder anderen Bezirken beantragt werden.
  3. Wenn Sie an Orte aufsteigen möchten, die höher als das Everest-Basislager liegen, wie z. B. das Fortgeschrittenen-Basislager, den Rongbuk-Gletscher usw., müssen Sie eine Bergsteigerlizenz beantragen, die vom Tibetischen Bergsteigerverband ausgestellt wird. Außerdem müssen Sie einen professionellen Kletterkoordinator für Ihre Wanderung engagieren.