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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kauf von Reisedienstleistungen, die von Great Tibet Tour (im Folgenden 'GTT') angeboten werden, stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und GTT dar und bedeutet Ihre Akzeptanz der hier festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTT. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch und verstehen Sie sie, bevor Sie buchen. Es wird empfohlen, auf dieser Seite nachzuschauen oder die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Reisevertrags bei unserem Reiseberater anzufordern.

ZAHLUNG

Anzahlung: GTT verlangt eine Anzahlung, um Ihren Platz zu reservieren, mit einigen unten genannten Ausnahmen. GTT akzeptiert Überweisungen / PayPal. Ihre Buchung ist erst bestätigt, wenn GTT die Anzahlung erhalten hat. Ihre Reservierung wird automatisch storniert, wenn die Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei GTT eingegangen ist. GTT ist nicht verantwortlich für stornierte Land- und/oder Flugreservierungen, falls die Anzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum eingegangen ist. Bei bestimmten Abfahrten können Anzahlungen zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich sein, um Ihren Platz zu halten oder zu bestätigen. Die Zahlung der Anzahlung zeigt an, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Bitte überprüfen und bestätigen Sie Ihre Anzahlung mit Ihrem Reiseberater, nachdem wir den Anzahlungsbetrag erhalten und Ihnen per E-Mail zugesandt haben. Informieren Sie uns sofort, wenn Ihr Vertrag fehlerhaft oder unvollständig erscheint, da spätere Änderungen möglicherweise nicht möglich sind. GTT kann keine Verantwortung übernehmen, wenn wir innerhalb von 5 Tagen nach Versand des Vertrags nicht über Ungenauigkeiten informiert werden. Im Falle von Abrechnungsfehlern behält sich GTT das Recht vor, Sie mit korrekten Preisen neu in Rechnung zu stellen.

Restzahlung: Die Restzahlung ist 7 Tage vor Beginn der Dienstleistungen fällig oder in BAR bei Ihrer ersten Ankunft in Lhasa. Wenn die Restzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum eingegangen ist, wird Ihre Reservierung storniert und Ihre gesamte Anzahlung, einschließlich Reise- und Flug-/Zugzahlungen, wird von GTT einbehalten.

Vollständige Zahlung: Eine vollständige Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung für Reservierungen erforderlich, die innerhalb des Endzahlungsdatums Ihres Urlaubs vorgenommen werden (in den meisten Fällen innerhalb von 20 Tagen vor Abreise).

Wechselkurs: Im Falle einer erheblichen Änderung des CNY/Dollar/Euro-Wechselkurses behält sich GTT das Recht vor, seine Preise anzupassen;

Überweisungsgebühr: Alle von der Bank für die Zahlung erhobenen Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Reisenden;

FLUG- & ZUGKAUF

GTT bietet Buchungsdienste für Inlandsflüge und Züge in China an. Die volle Gebühr für Flug- und Zugtickets ist erforderlich und wird zum Zeitpunkt der Buchung in das Angebot aufgenommen. Nach der Buchung werden Änderungs- oder Stornogebühren zusätzlich von GTT berechnet. Stornogebühren können auch für zusätzliche Dienstleistungen gelten, einschließlich zusätzlicher Übernachtungen, unabhängig erbrachter Dienstleistungen und optionaler Ausflüge, die vor/während/nach der Reise gebucht wurden. Stornostrafen werden zum Zeitpunkt der Stornierung gemäß der Politik der Fluggesellschaften oder Bahnhöfe angegeben.

DOKUMENTE FÜR TIBET-EINREISEGENEHMIGUNG

Reisende müssen GTT authentische Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, die GTT benötigt, um die Tibet-Einreisegenehmigung zu einem von Ihrem Reiseberater angegebenen Fälligkeitsdatum zu beantragen. Jeglicher Schaden, der durch falsche oder ungenaue Informationen der Touristen verursacht wird, geht zu Lasten der Reisenden. Z.B. das Verschweigen von Berufen wie Diplomaten, Regierungsbeamten, Journalisten usw., die nicht über ein Reisebüro nach Tibet reisen dürfen.

RÜCKERSTATTUNGEN

Bitte beachten Sie, dass jegliche Rückerstattungsanfragen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen;
Falls wir die erforderlichen Tibet-Genehmigungen für Sie nicht erhalten können, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag abzüglich der von der Bank erhobenen Überweisungsgebühr;
Falls Sie Ihre Anzahlung gezahlt haben, aber die Reise vor Beginn stornieren, erstatten wir Ihnen das Geld gemäß der Stornierungsrichtlinie;
Es erfolgt keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, sobald die Reise begonnen hat;
Falls Sie stattdessen ein neues Programm buchen möchten, zahlen Sie den erforderlichen Aufpreis für das neue Programm.

STORNIERUNGEN

Alle Stornierungen und Rückerstattungsanträge müssen uns schriftlich zugesandt werden. Falls eine Stornierung nach Ihrer Buchungsbestätigung erfolgt oder Sie die Gesamtkosten der Reise nicht innerhalb der festgelegten Zeit bezahlen, sind Sie zur Zahlung von Stornogebühren verpflichtet. Das wirksame Datum der Stornierungsmitteilung beginnt, wenn die Mitteilung schriftlich (E-Mail) in unseren Räumlichkeiten eingegangen ist.

Stornogebühren für Tibet-Reisen innerhalb von 10 Tagen sind wie folgt. Für Tibet-Reisen über 10 Tage hinaus sollte die Zeit verdoppelt werden, da die Beantragung der Genehmigung für Nagri einen Monat dauert. Darüber hinaus unterliegt die Stornierung einer Gruppenreise der Voraussetzung, dass sie die Gruppenbildung nicht beeinträchtigt. Falls nach Ihrer Stornierung noch 3 Personen in der Gruppe sind, können Sie entsprechend eine Rückerstattung erhalten.

30 Tage vor Reisebeginn Keine Stornogebühr, außer den Verlusten durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets. Die Anzahlung wird Ihnen innerhalb von 3 Tagen erstattet.
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 20% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, außer den Verlusten durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets. Der Rest der Anzahlung wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen erstattet.
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 30% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, außer den Verlusten durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets. Der Rest der Anzahlung wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen erstattet.
Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 50% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, außer den Verlusten durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets. Der Rest der Anzahlung wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen erstattet.
Nichterscheinen am geplanten Ankunftsdatum ohne vorherige Ankündigung 100% der gesamten Reisekosten.

ÄNDERUNGEN

Änderungen vor Reisebeginn:

Privatreise: Eine kostenlose Änderung ist akzeptabel, solange der Genehmigungsprozess noch nicht begonnen hat oder Zug/Flug noch nicht gebucht wurde, was etwa 30 Tage vor Reisebeginn der Fall ist; für die zweite Änderung wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5% basierend auf den neuen Kosten der geänderten Reise berechnet; der Rest kann auf die gleiche Weise erfolgen. GTT behält sich das Recht vor, jedes Mal ein neues Angebot zu unterbreiten, wenn der Inhalt des Reisevertrags geändert wird.
Gruppenreise: Keine kostenlose Änderung möglich, da sie andere betrifft. Reisende müssen die erforderliche Strafe zahlen, die auf dem Verlust für die Änderung der bereits geplanten Gruppenreise basiert.

ÄNDERUNGEN NACH REISEBEGINN

  • Falls eine Änderung des bestätigten Reiseplans oder Servicestandards durch höhere Gewalt wie Wetter, unvorhergesehene Umstände, politische Unruhen usw. verursacht wird, ist keine Partei verantwortlich, und alle dadurch verursachten zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Touristen selbst.
  • Falls eine Änderung des bestätigten Reiseplans oder Servicestandards durch eine Flug- oder Bahngesellschaft oder andere Faktoren verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, sind wir nicht verantwortlich für die dadurch verursachten Verluste.
  • Falls ein Tourist aufgrund eines Unfalls, einer Verletzung, einer schweren Krankheit oder aus persönlichen Gründen seine geplante Reise abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung des nicht genutzten Reisepreises.

HOTELS

Die in Ihrem Reisevertrag aufgeführten Hotels sind vorgesehen; jedoch sind Hotels nicht garantiert. GTT behält sich das Recht vor, andere Hotels als die aufgeführten zu verwenden. Falls aus irgendeinem Grund eine Änderung notwendig wird, wird das ersetzte Hotel von gleichwertiger oder höherer Qualität sein. Für Hoteländerungen erfolgen keine Rückerstattungen.

GEPÄCKREGELUNG

  • Gepäckträgerdienst am Flughafen/Bahnhof ist nicht inbegriffen, sofern nicht anders in Ihren Reisedokumenten angegeben. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, Ihren eigenen Koffer in und aus Flugzeugen und Zügen sowie durch Flughäfen und Bahnhöfe zu tragen.
  • Fluggesellschaftsbeschränkungen können variieren. Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck unterscheiden sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
  • Nach der Buchung finden Sie aktuelle Informationen zu carrierspezifischen Standardgepäckregelungen (einschließlich Größen- und Gewichtsbeschränkungen), die Standardregelung (und Gebühr, falls zutreffend) für Handgepäck und die Standardgebühr für das erste und zweite aufgegebene Gepäck auf der Website der Fluggesellschaften.
  • Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, da GTT nicht verantwortlich ist für zusätzliche Gebühren, die von Fluggesellschaften für Gepäck erhoben werden, und diese Gebühren nicht im Flugpreis oder im Reisepaketpreis enthalten sind. Sie müssen diese Gebühren direkt bei der Fluggesellschaft beim Check-in bezahlen. Vorschriften in den meisten Flughäfen verlangen, dass Reisende ihr eigenes Gepäck durch den Zoll befördern. GTT übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen der Reisenden während des gesamten Urlaubs.

TRINKGELDER

Obwohl Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer NICHT verpflichtend sind, werden sie erwartet. Basierend auf ihrem Service können Sie ihnen am letzten Tag Ihrer Tibet-Reise ein Trinkgeld geben. Üblicherweise CNY50/Tag für den Reiseleiter und CNY50/Tag für den Fahrer von der Gruppe.

FOTOS

Fotos oder Bilder auf GTT dienen ausschließlich als Hinweis auf Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Tatsächliche Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten können je nach Reiseplan variieren. Karten auf den Urlaubsseiten sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell und spiegeln möglicherweise nicht die tatsächliche Route wider, falls der Reiseplan geändert wird.

FEIERTAGE

Während lokaler oder nationaler Feiertage oder besonderer Veranstaltungen, Hauptsaison, an Sonntagen und während religiöser Anlässe können bestimmte Einrichtungen wie Museen, Klöster, Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Hotels und Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Alternativen werden nach Möglichkeit angeboten. GTT kann nicht verantwortlich gemacht werden für jegliche Schließungen, notwendige Reiseplanänderungen oder Kürzungen aus irgendeinem Grund.

SICHERHEIT

Bitte beachten Sie, dass während Ihrer Teilnahme an von GTT organisierten Reisen bestimmte Risiken und Gefahren auftreten können, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Gefahren des Reisens in unerschlossenen Gebieten; Reisen mit Boot, Zug, Auto, Flugzeug oder anderen Transportmitteln; Naturgewalten; politische Unruhen; rechtswidrige Handlungen oder Terrorismus; und Unfälle oder Krankheiten in abgelegenen Regionen ohne Möglichkeit rascher Evakuierung oder medizinischer Einrichtungen. GTT haftet nicht für die Bereitstellung medizinischer Versorgung oder die Angemessenheit jeglicher Versorgung, die erbracht werden kann. Während GTT sich bemüht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, erklären Sie sich durch die Teilnahme an einer Reise und/oder optionalen Ausflügen damit einverstanden, GTT hinsichtlich jeglicher medizinischer Versorgung oder der Angemessenheit jeglicher erbrachter Versorgung schadlos zu halten. GTT ist nicht verantwortlich für solche Risiken und Gefahren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Die Zahlung Ihrer Anzahlung zeigt an, dass Sie diese Risiken und Gefahren akzeptieren und sich damit einverstanden erklären, GTT diesbezüglich schadlos zu halten.

OPTIONALE AUSFLÜGE & AKTIVITÄTEN

  • Optionale Aktivitäten und Ausflüge, die zur Buchung angeboten werden, werden von lokalen Anbietern außerhalb Tibets oder anderen Dritten bereitgestellt, die völlig unabhängig von GTT sind und keinen Teil der von GTT verkauften Produkte oder Dienstleistungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, selbst wenn GTT bestimmte Anbieter/andere Dritte vorschlägt und/oder Ihnen bei der Buchung solcher optionalen Aktivitäten oder Ausflüge behilflich ist.
  • Ihr Vertrag für solche Dienstleistungen wird mit dem Organisator oder Anbieter dieser Dienstleistung geschlossen und unterliegt dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen enthalten können. GTT haftet nicht für solche optionalen Aktivitäten oder Ausflüge oder für Handlungen oder Unterlassungen des Organisators oder Anbieters oder für dessen Mitarbeiter oder Agenten oder andere Personen, die mit der optionalen Aktivität oder dem Ausflug verbunden sind.
  • Jegliche Beratung oder Unterstützung in Bezug auf Dienstleistungen, die von einem lokalen Vertreter erbracht werden, bedeutet oder impliziert nicht, dass die Dienstleistung von GTT verkauft, überwacht oder kontrolliert wird oder dass solche Beratung oder Unterstützung im Namen von GTT erfolgt. Reise Teilnehmer werden gebeten, sich vor der Buchung mit dem Anbieter der optionalen Aktivität oder des Ausflugs und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

VERANTWORTUNG

  • Tibet Nyiangqu Travel Co Ltd, mit Sitz in Dava Private House, No. 8, Dang Re Road, Lhasa, Tibet, China, ist ein lokales Reisebüro, das lizenziert ist, Reise Produkte unter dem Markennamen GTT zu vermarkten und zu vertreiben und Urlaubsdienstleistungen, die auf dieser Website angeboten werden, zu arrangieren, einschließlich Transport, Besichtigungen und Unterkünfte.
  • Nach Abreise, falls die im Urlaub enthaltenen Dienstleistungen nicht erbracht werden können oder Änderungen im Reiseplan aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, erforderlich werden, wird GTT je nach Umstand angemessene Maßnahmen ergreifen, um vergleichbare Dienstleistungen zu arrangieren. Alle daraus resultierenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Urlaubsteilnehmer und etwaige Einsparungen werden von GTT an die Urlaubsteilnehmer zurückerstattet.
  • GTT behält sich das Recht vor, jede Person als Urlaubsteilnehmer zu akzeptieren oder abzulehnen; jeden Teilnehmer von der Reise auszuschließen; Änderungen im Reiseplan vorzunehmen, wann immer GTT dies für den Komfort, die Bequemlichkeit oder die Sicherheit der Teilnehmer für notwendig hält; und eine Reise jederzeit zu stornieren.
  • Der Urlaubsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass weder GTT noch seine verbundenen Unternehmen haftbar sind für Schäden, Verluste (einschließlich persönlicher Verletzungen, Tod und Sachschäden) oder Kosten, die durch Handlungen oder Unterlassungen eines Dienstleisters verursacht werden.

REISELIZENZ

Tibet Nyiangqu Co Ltd, (geschäftlich als GTT tätig), wurde vom Tibet Tourism Bureau die Lizenz Nr. L-XZ00263 erteilt, die diejenigen, die sich als Teilnehmer unserer Programme registrieren, berechtigt, Tibet legal zu besuchen. Unsere Reisepläne bieten einen vollzeitlichen Zeitplan von Aktivitäten des kulturellen Austauschs, die darauf abzielen, bedeutungsvolle Interaktionen zwischen unseren Reisenden und Einzelpersonen in Tibet zu ermöglichen. Das tibetische Gesetz verlangt, dass alle Teilnehmer unserer Programme diesen vollzeitlichen Zeitplan der kulturellen Austauschaktivitäten einhalten.

ANWENDBARES RECHT GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollten zunächst durch Diskussion zwischen dem Reisenden und GTT gelöst werden. Falls das Problem nicht gelöst werden kann, kann jede Partei eine Beschwerde beim Volksgericht von Lhasa einreichen.

VERSICHERUNG

  • GTT rät Reisenden dringend, vor Reiseantritt eine eigene Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Reiseversicherung in Ihrem Heimatland abzuschließen, da die Geltendmachung von Zahlungen von Chinas Versicherungsgesellschaften für Ausländer ein langwieriger und komplizierter Prozess wäre.
  • GTT deckt im Allgemeinen nur die Reisebüro-Haftpflichtversicherung ab. Falls Sie besondere Wünsche haben, informieren Sie bitte unseren Reiseberater.

BESCHWERDE

  • Da es schwierig und manchmal unmöglich ist, eine Beschwerde ordnungsgemäß zu untersuchen, wenn GTT nicht schnell darüber informiert wird, könnte jegliche Entschädigung, die Sie möglicherweise hätten beanspruchen können, reduziert oder sogar verwirkt werden, wenn Sie das in dieser Klausel festgelegte Beschwerdeverfahren nicht einhalten.
  • Nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, falls Sie sich über erbrachte Dienstleistungen erkundigen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass alle diesbezüglichen Korrespondenzen von GTT erhalten werden.
  • Jede Beschwerde oder Forderung im Zusammenhang mit den auf dieser Website angebotenen Urlaubsdienstleistungen, die die Fahrlässigkeit von Lieferanten, Subunternehmern außerhalb Tibets oder Agenten in Bezug auf jegliche dem Urlaubsteilnehmer erbrachte Dienstleistung betrifft, muss GTT während des Urlaubs oder innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Urlaubs mitgeteilt werden, es sei denn, solche Fristen sind gesetzlich untersagt.
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