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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kauf jeglicher Reisedienstleistungen von Great Tibet Tour (im Folgenden 'GTT') stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und GTT dar und bedeutet, dass Sie die hier dargelegten Geschäftsbedingungen von GTT akzeptieren. Bitte lesen und verstehen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie buchen. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite zu überprüfen oder von unserem Reiseberater die neueste Version der Geschäftsbedingungen Ihres Reisevertrags anzufordern. 

ZAHLUNG

Anzahlung: GTT benötigt eine Anzahlung, um Ihnen Plätze zu reservieren, mit einigen unten aufgeführten Ausnahmen. GTT akzeptiert Überweisungen / PayPal / WeChat / Alipay. Ihre Buchung ist erst bestätigt, wenn GTT die Anzahlung erhalten hat. Ihre Reservierung wird automatisch storniert, wenn die Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei GTT eingeht. GTT ist nicht verantwortlich für stornierte Land- und/oder Flugreservierungen, falls die Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht. Bei bestimmten Abreisen können Anzahlungen zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich sein, um Plätze für Sie zu halten oder zu bestätigen. Die Zahlung der Anzahlung bedeutet, dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Bitte überprüfen Sie Ihre Anzahlung mit Ihrem Reiseberater, nachdem wir Ihnen eine E-Mail mit dem Anzahlungsbetrag gesendet haben. Informieren Sie uns sofort, wenn Ihr Vertrag fehlerhaft oder unvollständig erscheint, da spätere Änderungen möglicherweise nicht mehr möglich sind. GTT kann keine Verantwortung übernehmen, wenn uns Ungenauigkeiten nicht innerhalb von 5 Tagen nach Versand des Vertrags mitgeteilt werden. Im Falle von Abrechnungsfehlern behält sich GTT das Recht vor, Ihnen eine korrigierte Rechnung mit den richtigen Preisen auszustellen. 

Restzahlung: Die Zahlung ist 7 Tage vor Beginn der Dienstleistungen fällig, oder in BAR bei Ihrer ersten Ankunft in Lhasa/Kathmandu. Wenn der Restbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht, wird Ihre Reservierung storniert und Ihre gesamte Anzahlung, einschließlich Reise- und etwaiger Flug-/Bahnzahlungen, wird von GTT einbehalten. 

Gesamtzahlung: Bei Buchungen, die innerhalb des Fälligkeitsdatums der Schlusszahlung Ihrer Reise liegen (in den meisten Fällen innerhalb von 20 Tagen vor Abreise), ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. 

Wechselkurs: Bei einer merklichen Änderung des Wechselkurses CNY/USD/Euro behält sich GTT das Recht vor, seine Preise anzupassen. 

Überweisungsgebühren: Alle von der Bank / PayPal / WeChat / Alipay für die Zahlung erhobenen Geldtransfergebühren gehen zu Lasten des Reisenden;

FLUG- & BAHNBUCHUNG

GTT bietet Buchungsdienste für Inlandsflüge & -züge in China an. Die vollständige Zahlung für Flug & Bahn ist erforderlich und wird zum Zeitpunkt der Buchung in das Angebot aufgenommen. Nach der Buchung werden etwaige Änderungs- oder Stornierungsgebühren von GTT zusätzlich berechnet. Stornierungsgebühren können auch für zusätzliche Dienstleistungen anfallen, einschließlich Übernachtungen, unabhängig erbrachte Dienstleistungen und optionale Ausflüge, die vor/während/nach der Reise reserviert wurden. Die Stornierungsgebühren werden zum Zeitpunkt der Stornierung gemäß der Richtlinie der Fluggesellschaft oder des Bahnhofs mitgeteilt.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE TIBET-EINREISEGENEHMIGUNG

Reisende müssen GTT authentische Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, die es GTT ermöglichen, rechtzeitig die Tibet-Einreisegenehmigung zu beantragen. Diese werden von Ihrem Reiseberater festgelegt. Schäden, die durch falsche oder ungenaue Informationen der Reisenden entstehen, gehen zu deren Lasten. Z.B. das Verschweigen von Berufen wie Diplomaten, Regierungsbeamten, Journalisten usw., denen die Einreise nach Tibet über ein Reisebüro nicht gestattet ist.

RÜCKERSTATTUNGEN

Bitte beachten Sie, dass jede Rückerstattungsanfrage diesen Geschäftsbedingungen unterliegt; 
Falls wir nicht in der Lage sind, die erforderlichen Tibet-Genehmigungen für Sie zu beschaffen, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung, abzüglich nur der von der Bank erhobenen Überweisungsgebühr; 
Wenn Sie Ihre Anzahlung geleistet haben, die Reise aber vor Beginn stornieren, erhalten Sie Ihr Geld gemäß der Stornierungsrichtlinie zurück; 
Nach Reisebeginn erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Leistungen;
Wenn Sie stattdessen ein neues Programm umbuchen möchten, zahlen Sie den erforderlichen Aufpreis für das neue Programm.

STORNIERUNGEN

Alle Stornierungen und Rückerstattungsanträge müssen schriftlich eingereicht werden. Wenn eine Stornierung nach Ihrer Buchungsbestätigung erfolgt oder die vollständige Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt, fallen Stornierungsgebühren an. Das wirksame Datum der Stornierung ist der Tag, an dem wir Ihre schriftliche Benachrichtigung (E-Mail) in unserem Büro erhalten.

Stornierungsgebühren für Tibet-Reisen, mit Ausnahme der Region Ngari (Ali), folgen der folgenden Standardrichtlinie.

Für Reisen in die Region Ngari werden die Stornierungsfristen mit dem doppelten Standardzeitraum berechnet, da die speziellen Reisegenehmigungen für Ngari etwa einen Monat im Voraus beantragt werden müssen. Bei Gruppenreisen hängt die Rückerstattung davon ab, ob die Reise noch durchgeführt werden kann. Wenn ja, wird die Rückerstattung bearbeitet; wenn nicht, fallen Stornierungsgebühren an.

30 Tage vor Reisebeginn Keine Stornierungsgebühr, außer Verlusten durch die Rückerstattung von Flug-/Bahnickets. 
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 20% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr erhoben, exklusive Verluste durch die Rückerstattung von Flug-/Bahnickets. 
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 30% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr erhoben, exklusive Verluste durch die Rückerstattung von Flug-/Bahnickets. 
Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 50% der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr erhoben, exklusive Verluste durch die Rückerstattung von Flug-/Bahnickets. 
Nichterscheinen zum geplanten Ankunftstag ohne vorherige Ankündigung 100% der gesamten Reisekosten.

ÄNDERUNGEN

Änderung vor Reisebeginn:

Privatreise: Eine kostenlose Änderung ist in Ordnung, solange der Genehmigungsprozess noch nicht begonnen hat oder die Bahn-/Flugtickets noch nicht gebucht sind, also etwa 30 Tage vor Reisebeginn; für die zweite Änderung wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5% basierend auf den neuen Kosten der geänderten Reise erhoben; der Rest kann auf die gleiche Weise erfolgen. GTT behält sich das Recht vor, jedes Mal ein neues Angebot zu unterbreiten, wenn der Inhalt des Reisevertrags geändert wird.
Gruppenreise: Es ist keine kostenlose Änderung möglich, da andere Personen betroffen sind. Reisende müssen die notwendige Strafe zahlen, die sich nach dem Verlust für die Änderung der bereits geplanten Gruppenreise richtet.

ÄNDERUNG NACH REISEBEGINN

  • Wenn eine Änderung des bestätigten Reiseplans oder der Servicestandards durch höhere Gewalt, wie Wetter, unvorhergesehene Umstände, politische Unruhen usw., verursacht wird, haftet keine der Parteien, und alle dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Reisende selbst.
  • Wenn eine Änderung des bestätigten Reiseplans oder der Servicestandards durch eine Flug- oder Bahngesellschaft oder andere Faktoren verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, haften wir nicht für die dadurch entstandenen Verluste.
  • Wenn ein Reisender seine geplante Reise aufgrund eines Unfalls, einer Verletzung, einer schweren Krankheit oder aus persönlichen Gründen abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung des nicht genutzten Reisepreises. 

HOTELS

Die in Ihrem Reisevertrag aufgeführten Hotels sind als solche vorgesehen; jedoch sind Hotels nicht garantiert. GTT behält sich das Recht vor, andere als die aufgeführten Hotels zu verwenden. Sollte eine Änderung aus irgendeinem Grund notwendig werden, wird das Ersatzhotel eine gleichwertige oder höhere Qualität haben. Für Hoteländerungen gibt es keine Rückerstattung.

GEPÄCKREGELUNG

  • Gepäckträgerdienste an Flughäfen/Bahnhöfen sind nicht inbegriffen, sofern in Ihren Reiseunterlagen nicht anders angegeben. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, Ihren eigenen Koffer selbst in und aus Flugzeugen und Zügen sowie durch Flughäfen und Bahnhöfe zu tragen. 
  • Die Beschränkungen der Fluggesellschaften können variieren. Größen- und Gewichtslimits für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. 
  • Nach der Buchung finden Sie aktuelle Informationen zu den standardspezifischen Freigepäckmengen für aufgegebenes Gepäck (einschließlich Größen- und Gewichtslimits), der Standardmenge (und ggf. Gebühr) für Handgepäck und der Standardgebühr für das erste und zweite aufgegebene Gepäckstück auf den Websites der Fluggesellschaften. 
  • Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, da GTT nicht verantwortlich ist für zusätzliche Gebühren, die von Fluggesellschaften für Gepäck erhoben werden, und diese Gebühren sind nicht im Flugpreis oder im Reisepaketpreis enthalten. Sie müssen diese Gebühren beim Check-in direkt an die Fluggesellschaft zahlen. Die Vorschriften der meisten Flughäfen verlangen, dass Reisende ihr Gepäck selbst durch den Zoll bringen. GTT übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder anderen Gegenständen des Reisenden während der gesamten Reisedauer. 

TRINKGELDER

Obwohl Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer NICHT verpflichtend sind, werden sie erwartet. Basierend auf ihrem Service können Sie ihnen am letzten Tag Ihrer Reise in Tibet ein Trinkgeld geben. Es wird empfohlen, jedem von ihnen insgesamt 8-15 USD/Tag zu geben.

FOTOGRAFIEN

Fotografien oder Bilder, die auf GTT erscheinen, sollten ausschließlich als Hinweis auf Einrichtungen und Attraktionen dienen. Tatsächliche Einrichtungen und Attraktionen können je nach Reiseplan variieren. Karten, die auf den Reiseunterseiten abgebildet sind, haben den Stand zum Zeitpunkt des Drucks und spiegeln möglicherweise nicht die tatsächliche Route wider, falls sich der Reiseplan ändert.

FEIERTAGE

Während lokaler oder nationaler Feiertage oder besonderer Veranstaltungen, in der Hochsaison, an Sonntagen und bei religiösen Anlässen können bestimmte Einrichtungen wie Museen, Klöster, Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Hotels und Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Wann immer möglich werden Alternativen angeboten. GTT kann nicht für Schließungen, notwendige Reiseplanänderungen oder Verkürzungen aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden.

SICHERHEIT 

Bitte seien Sie sich bewusst, dass während Ihrer Teilnahme an von GTT durchgeführten Reisen bestimmte Risiken und Gefahren auftreten können, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Gefahren des Reisens in wenig erschlossenen Gebieten; Reisen mit Boot, Bahn, Auto, Flugzeug oder anderen Transportmitteln; Naturgewalten; politische Unruhen; rechtswidrige oder terroristische Handlungen; und Unfälle oder Krankheiten in abgelegenen Regionen ohne schnelle Evakuierungsmöglichkeiten oder medizinische Einrichtungen. GTT haftet nicht für die Bereitstellung medizinischer Versorgung oder die Angemessenheit einer etwaigen geleisteten Versorgung. Obwohl GTT sich nach besten Kräften bemühen wird, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, erklären Sie sich mit der Teilnahme an einer Reise und/oder optionalen Ausflügen damit einverstanden, GTT im Hinblick auf die Bereitstellung medizinischer Versorgung oder die Angemessenheit einer geleisteten Versorgung schadlos zu halten. GTT ist nicht verantwortlich für solche Risiken und Gefahren, die außerhalb unserer Kontrolle entstehen können. Die Zahlung Ihrer Anzahlung bedeutet, dass Sie diese Risiken und Gefahren akzeptieren und sich bereit erklären, GTT dafür schadlos zu halten. 

OPTIONALE AUSFLÜGE & AKTIVITÄTEN

  • Optionale Aktivitäten und Ausflüge, die zur Buchung angeboten werden, werden von lokalen Betreibern außerhalb Tibets oder anderen Dritten erbracht, die völlig unabhängig von GTT sind und keinen Teil des von GTT an Sie verkauften Produkts oder der Dienstleistungen oder dieser Geschäftsbedingungen darstellen, selbst wenn GTT bestimmte Betreiber/andere Dritte vorschlägt und/oder Ihnen bei der Buchung solcher optionalen Aktivitäten oder Ausflüge behilflich ist.
  • Ihr Vertrag für solche Dienstleistungen wird mit dem Organisator oder Betreiber dieser Dienstleistung geschlossen und unterliegt dessen Geschäftsbedingungen, die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen enthalten können. GTT haftet nicht für eine solche optionale Aktivität oder einen solchen Ausflug oder für Handlungen oder Unterlassungen des Organisators oder Betreibers oder seiner Mitarbeiter oder Agenten oder anderer Personen, die mit der optionalen Aktivität oder dem Ausflug verbunden sind.
  • Ratschläge oder Unterstützung bei oder mit Dienstleistungen, die von lokalen Vertretern erbracht werden, bedeuten oder implizieren nicht, dass die Dienstleistung von GTT verkauft, überwacht oder kontrolliert wird oder dass solche Ratschläge oder Unterstützung im Namen von GTT gegeben werden. Reiseteilnehmer werden gebeten, vor der Buchung den Betreiber einer optionalen Aktivität oder eines Ausflugs sowie die geltenden Geschäftsbedingungen zu überprüfen.

VERANTWORTUNG

  • Die Tibet Nyiangqu Travel Co Ltd mit Sitz im Dava Private House, Nr. 8, Dang Re Road, Lhasa, Tibet, China, ist ein lokales Reisebüro, das lizenziert ist, Reiseprodukte unter der Marke GTT zu vermarkten und zu vertreiben und die auf dieser Website angebotenen Reisedienstleistungen, einschließlich Transport, Besichtigungen und Unterkünfte, zu arrangieren.
  • Wenn nach der Abreise die in der Reise enthaltenen Dienstleistungen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, nicht erbracht werden können oder es zu Änderungen im Reiseplan kommt, wird GTT je nach den Umständen angemessene Maßnahmen ergreifen, um vergleichbare Dienstleistungen zu arrangieren. Daraus resultierende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer, und etwaige daraus resultierende Einsparungen werden von GTT an die Reiseteilnehmer zurückerstattet. 
  • GTT behält sich das Recht vor, jede Person als Reiseteilnehmer zu akzeptieren oder abzulehnen; jeden Teilnehmer von der Reise auszuschließen; Änderungen am Reiseplan vorzunehmen, wann immer GTT dies für das Wohlbefinden, die Bequemlichkeit oder die Sicherheit der Teilnehmer für notwendig erachtet; und eine Reise jederzeit zu stornieren. 
  • Der Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass weder GTT noch seine Tochtergesellschaften für Schäden, Verluste (einschließlich Personenschäden, Tod und Sachschäden) oder Aufwendungen haften, die durch Handlungen oder Unterlassungen eines Dienstleisters entstehen.

REISELIZENZ

Der Tibet Nyiangqu Co Ltd (tätig unter dem Namen GTT) wurde die Lizenznummer L-XZ00263 vom Tibetischen Fremdenverkehrsamt erteilt, die Personen, die sich als Teilnehmer an unseren Programmen registrieren, berechtigt, legal Tibet zu besuchen. Unsere Reisepläne sehen einen ganztägigen Zeitplan für Bildungsaustauschaktivitäten zwischen Menschen vor, die darauf abzielen, sinnvolle Interaktionen zwischen unseren Reisenden und Einzelpersonen in Tibet zu ermöglichen. Das tibetische Gesetz verlangt, dass alle Teilnehmer an unseren Programmen diesen ganztägigen Zeitplan für Aktivitäten zwischen Menschen einhalten.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollten zunächst durch Gespräche zwischen dem Reisenden und GTT gelöst werden. Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, kann jede Partei beim Volksgericht von Lhasa Klage einreichen.

VERSICHERUNG

  • GTT rät Reisenden dringend, vor Reisebeginn zu Hause eine eigene Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer chinesischen Versicherungsgesellschaft für Ausländer ein langer und komplizierter Prozess wäre.
  • GTT deckt im Allgemeinen nur die Haftpflichtversicherung des Reisebüros ab. Wenn Sie besondere Wünsche haben, informieren Sie bitte unseren Reiseberater.

BESCHWERDEN

  • Da es schwierig und manchmal unmöglich ist, eine Beschwerde ordnungsgemäß zu untersuchen, wenn GTT nicht umgehend darüber informiert wird, könnte jede Ihnen möglicherweise zustehende Entschädigung gekürzt oder sogar verwirkt werden, wenn Sie das in dieser Klausel dargelegte Beschwerdeverfahren nicht befolgen.
  • Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr von der Reise Informationen zu erbrachten Dienstleistungen wünschen, stellen Sie bitte sicher, dass die gesamte Korrespondenz zu diesen Dienstleistungen von GTT empfangen wird.
  • Jede Beschwerde oder Forderung im Zusammenhang mit den auf dieser Website angebotenen Reisedienstleistungen, die Fahrlässigkeit von Lieferanten, Subunternehmern außerhalb Tibets oder Agenten in Bezug auf eine dem Reiseteilnehmer erbrachte Dienstleistung betrifft, muss GTT während der Reise oder innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende gemeldet werden, es sei denn, solche Fristen sind gesetzlich ausgeschlossen.
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