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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kauf von Reisedienstleistungen, die von Great Tibet Tour (im Folgenden 'GTT') angeboten werden, stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und GTT dar und bedeutet Ihre Annahme der hierin festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTT. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Buchung sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstanden haben. Es wird empfohlen, auf dieser Seite nachzusehen oder die neueste Version der Reisevertragsbedingungen bei unserem Reiseberater anzufordern.

ZAHLUNG

Anzahlung: GTT benötigt eine Anzahlung, um Ihren Platz zu reservieren, mit einigen unten genannten, begrenzten Ausnahmen. GTT akzeptiert Überweisungen / PayPal. Ihre Buchung ist erst bestätigt, wenn GTT die Anzahlung erhalten hat. Ihre Reservierung wird automatisch storniert, wenn die Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei GTT eingegangen ist. GTT ist nicht verantwortlich für stornierte Land- und/oder Flugreservierungen, falls die Anzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum eingeht. Bei bestimmten Abfahrten können Anzahlungen zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich sein, um Ihren Platz zu halten oder zu bestätigen. Die Zahlung der Anzahlung zeigt an, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Bitte überprüfen und bestätigen Sie Ihre Anzahlung mit Ihrem Reiseberater, nachdem wir den Anzahlungsbetrag erhalten und Ihnen per E-Mail zugesandt haben. Informieren Sie uns sofort, wenn Ihr Vertrag fehlerhaft oder unvollständig erscheint, da spätere Änderungen möglicherweise nicht möglich sind. GTT kann keine Verantwortung übernehmen, wenn wir über Unstimmigkeiten nicht innerhalb von 5 Tagen nach Versand des Vertrags benachrichtigt werden. Im Falle von Abrechnungsfehlern behält sich GTT das Recht vor, Sie mit der korrekten Preisgestaltung neu in Rechnung zu stellen.

Restzahlung: Die Restzahlung ist 7 Tage vor Beginn der Leistungen fällig oder in BAR bei Ihrer ersten Ankunft in Lhasa. Wenn die Restzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum eingeht, wird Ihre Reservierung storniert und Ihre gesamte Anzahlung, einschließlich Reise- und etwaiger Flug-/Zugzahlungen, wird von GTT einbehalten.

Vollzahlung: Eine Zahlung in voller Höhe ist zum Zeitpunkt der Buchung für Reservierungen erforderlich, die innerhalb des Endzahlungsdatums Ihres Urlaubs vorgenommen werden (in den meisten Fällen innerhalb von 20 Tagen vor Abreise).

Wechselkurs: Im Falle einer erheblichen Schwankung des CNY/Dollar/Euro-Wechselkurses behält sich GTT das Recht vor, seine Preise anzupassen.

Überweisungsgebühr: Alle von der Bank für die Zahlung erhobenen Geldtransfergebühren gehen zu Lasten des Reisenden.

FLUG- & ZUGKAUF

GTT bietet Buchungsdienste für Inlandsflüge und -züge in China an. Die volle Flug- & Zuggebühr ist erforderlich und wird zum Zeitpunkt der Buchung in das Angebot aufgenommen. Nach der Buchung werden etwaige Änderungs- oder Stornogebühren zusätzlich von GTT berechnet. Stornogebühren können auch für zusätzliche Dienstleistungen gelten, einschließlich zusätzlicher Übernachtungen, unabhängig erbrachter Dienstleistungen und optionaler Ausflüge, die vor/während/nach der Reise gebucht wurden. Stornostrafen werden zum Zeitpunkt der Stornierung gemäß der Richtlinie der Fluggesellschaften oder Bahnhöfe angegeben.

DOKUMENTE FÜR DIE TIBET-EINREISEGENEHMIGUNG

Reisende müssen GTT die erforderlichen authentischen Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, um GTT zu ermöglichen, die Tibet-Einreisegenehmigung zu einem von Ihrem Reiseberater angegebenen Fälligkeitsdatum zu beantragen. Jeglicher Schaden, der durch falsche oder ungenaue Informationen der Touristen verursacht wird, geht zu Lasten der Reisenden. Z.B. die Verschweigung von Berufen wie Diplomaten, Regierungsbeamten, Journalisten usw., denen es nicht erlaubt ist, über ein Reisebüro nach Tibet zu reisen.

RÜCKERSTATTUNGEN

Bitte beachten Sie, dass jede Anfrage auf Rückerstattung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.
Wenn wir die notwendigen Tibet-Genehmigungen für Sie nicht erhalten können, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag abzüglich der von der Bank erhobenen Überweisungsgebühr.
Wenn Sie Ihre Anzahlung geleistet haben, die Reise dann aber vor Beginn stornieren, erstatten wir Ihnen das Geld gemäß der Stornierungsrichtlinie.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reisebeginn erfolgt keine Rückerstattung.
Ferner, wenn Sie stattdessen ein neues Programm umbuchen möchten, zahlen Sie den notwendigen Aufpreis für das neue Programm.

STORNIERUNGEN

Alle Stornierungen und Rückerstattungsanträge müssen schriftlich eingereicht werden. Wenn eine Stornierung nach Ihrer Buchungsbestätigung erfolgt oder wenn die vollständige Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Zeit erfolgt, fallen Stornogebühren an. Das wirksame Datum der Stornierung ist das Datum, an dem wir Ihre schriftliche Benachrichtigung (E-Mail) in unserem Büro erhalten.

Stornogebühren für Tibet-Reisen, mit Ausnahme der Ngari (Ali)-Region, richten sich nach der unten stehenden Standardrichtlinie.

Für Reisen, die die Ngari-Region betreffen, werden die Stornierungsfristen mit der doppelten Standardzeit berechnet, da spezielle Reisegenehmigungen für Ngari etwa einen Monat im Voraus beantragt werden müssen. Bei Gruppenreisen hängen Rückerstattungen davon ab, ob die Reise noch durchgeführt werden kann. Wenn ja, wird die Rückerstattung bearbeitet; wenn nicht, gelten die Stornogebühren.

30 Tage vor Reisebeginn Keine Stornogebühr, ausgenommen der durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets verursachte Verlust.
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 20 % der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, ausgenommen der durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets verursachte Verlust.
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 30 % der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, ausgenommen der durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets verursachte Verlust.
Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 50 % der gesamten Reisekosten werden als Servicegebühr berechnet, ausgenommen der durch die Rückerstattung von Flug-/Zugtickets verursachte Verlust.
Nichterscheinen am geplanten Ankunftstermin ohne vorherige Ankündigung 100 % der gesamten Reisekosten.

ÄNDERUNGEN

Änderung vor Reisebeginn:

Privatreise: Eine kostenlose Änderung ist akzeptabel, solange der Genehmigungsprozess noch nicht begonnen hat oder Zug/Flug noch nicht gebucht wurde, was etwa 30 Tage vor Reisebeginn der Fall ist; für die zweite Änderung wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5 % basierend auf den neuen Kosten der geänderten Reise berechnet; der Rest kann auf die gleiche Weise erfolgen. GTT behält sich das Recht vor, jedes Mal ein neues Angebot zu erstellen, wenn der Inhalt des Reisevertrags geändert wird.
Gruppenreise: Keine kostenlose Änderung möglich, da andere beteiligt sind. Reisende müssen die notwendige Strafe zahlen, die sich nach dem Verlust für die Änderung der bereits geplanten Gruppenreise richtet.

ÄNDERUNG NACH REISEBEGINN

  • Wenn eine Änderung des bestätigten Reiseverlaufs oder Service-Standards durch höhere Gewalt verursacht wird, wie z.B. Wetter, unvorhergesehene Umstände, politische Unruhen usw., trifft keine der Parteien eine Verantwortung, und alle dadurch verursachten zusätzlichen Kosten werden vom Touristen selbst getragen.
  • Wenn eine Änderung des bestätigten Reiseverlaufs oder Service-Standards durch ein Luft- oder Schienenverkehrsunternehmen oder andere Faktoren verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, übernehmen wir keine Verantwortung für die dadurch verursachten Verluste.
  • Wenn ein Tourist aufgrund eines Unfalls, einer Verletzung, einer schweren Krankheit oder aus persönlichen Gründen seine geplante Reise abbrechen muss, wird kein anteiliger Reisepreis für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet.

HOTELS

Die in Ihrem Reisevertrag aufgeführten Hotels sind vorgesehen; jedoch sind Hotels nicht garantiert. GTT behält sich das Recht vor, andere als die aufgeführten Hotels zu verwenden. Wenn aus irgendeinem Grund eine Änderung notwendig wird, wird das Ersatzhotel von gleichwertiger oder höherer Qualität sein. Für Hoteländerungen werden keine Rückerstattungen gewährt.

GEPÄCKBESTIMMUNGEN

  • Gepäckträgerdienst am Flughafen/Bahnhof ist nicht inbegriffen, sofern nicht anders in Ihren Reisedokumenten angegeben. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, Ihren eigenen Koffer in und aus Flugzeugen und Zügen sowie durch Flughäfen und Bahnhöfe zu tragen.
  • Die Bestimmungen der Fluggesellschaften können variieren. Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck sind von Airline zu Airline unterschiedlich.
  • Nach der Buchung finden Sie aktuelle Informationen zur carrier-spezifischen Standardfreigepäckmenge (einschließlich Größen- und Gewichtsbeschränkungen), der Standardmenge (und Gebühr, falls zutreffend) für Handgepäck und der Standardgebühr für das erste und zweite aufgegebene Gepäck auf der Website der Fluggesellschaften.
  • Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, da GTT nicht für zusätzliche Gebühren verantwortlich ist, die von Fluggesellschaften für Gepäck erhoben werden und diese Gebühren nicht im Flugpreis oder im Pauschalreise-Preis enthalten sind. Sie müssen diese Gebühren direkt bei der Fluggesellschaft beim Check-in bezahlen. Vorschriften in den meisten Flughäfen verlangen, dass Reisende ihr Gepäck selbst durch den Zoll befördern. GTT übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen des Reisenden während der gesamten Reisedauer.

TRINKGELDER

Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer sind NICHT verpflichtend, werden aber erwartet. Basierend auf ihrem Service können Sie ihnen am letzten Tag Ihrer Tibet-Reise ein Trinkgeld geben. Üblicherweise sind es CNY50/Tag für den Reiseleiter und CNY50/Tag für den Fahrer von der Gruppe.

FOTOS

Fotografien oder Bilder auf GTT dienen ausschließlich als Hinweis auf Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Die tatsächlichen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten können je nach Reiseverlauf variieren. Auf den Urlaubsseiten gezeigte Karten sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell und spiegeln möglicherweise nicht die tatsächliche Route wider, falls sich der Reiseverlauf ändert.

FEIERTAGE

Während lokaler oder nationaler Feiertage oder besonderer Veranstaltungen, in der Hochsaison, an Sonntagen und zu religiösen Anlässen können bestimmte Einrichtungen wie Museen, Klöster, Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Hotels und Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Alternativen werden nach Möglichkeit angeboten. GTT kann nicht für Schließungen, notwendige Reiseverlaufsänderungen oder Kürzungen aus irgendeinem Grund verantwortlich gemacht werden.

SICHERHEIT

Bitte beachten Sie, dass während Ihrer Teilnahme an von GTT durchgeführten Reisen bestimmte Risiken und Gefahren auftreten können, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Gefahren des Reisens in unerschlossenen Gebieten; Reisen mit Boot, Zug, Auto, Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln; Naturgewalten; politische Unruhen; Gesetzeswidrigkeiten oder Terrorakte; und Unfälle oder Krankheiten in abgelegenen Regionen ohne Möglichkeit einer schnellen Evakuierung oder medizinischen Einrichtungen. GTT haftet nicht für die Bereitstellung medizinischer Versorgung oder die Angemessenheit einer eventuell geleisteten Versorgung. Während GTT alle Anstrengungen unternehmen wird, um angemessene Maßnahmen zu gewährleisten, erklären Sie sich durch die Zustimmung zur Teilnahme an einer Reise und/oder optionalen Ausflügen damit einverstanden, GTT hinsichtlich jeglicher Bereitstellung medizinischer Versorgung oder der Angemessenheit einer geleisteten Versorgung schadlos zu halten. GTT ist nicht verantwortlich für solche Risiken und Gefahren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen können. Die Zahlung Ihrer Anzahlung zeigt an, dass Sie diese Risiken und Gefahren akzeptieren und sich damit einverstanden erklären, GTT dafür schadlos zu halten.

OPTIONALE AUSFLÜGE & AKTIVITÄTEN

  • Optionale Aktivitäten und Ausflüge, die zur Buchung verfügbar sind, werden von lokalen Anbietern außerhalb Tibets oder anderen Dritten bereitgestellt, die völlig unabhängig von GTT sind und keinen Teil der von GTT an Sie verkauften Produkte oder Dienstleistungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, auch wenn GTT bestimmte Anbieter/andere Dritte vorschlägt und/oder Ihnen bei der Buchung solcher optionalen Aktivitäten oder Ausflüge hilft.
  • Ihr Vertrag für solche Dienstleistungen wird mit dem Organisator oder Betreiber dieser Dienstleistung geschlossen und unterliegt dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen enthalten können. GTT haftet nicht für solche optionalen Aktivitäten oder Ausflüge oder für Handlungen oder Unterlassungen des Organisators oder Betreibers oder für dessen Mitarbeiter oder Agenten oder andere mit der optionalen Aktivität oder dem Ausflug verbundene Personen.
  • Jeglicher Rat oder jegliche Unterstützung zu oder mit einer von einem lokalen Vertreter erbrachten Dienstleistung bedeutet oder impliziert nicht, dass die Dienstleistung von GTT verkauft, überwacht oder kontrolliert wird oder dass ein solcher Rat oder eine solche Unterstützung im Namen von GTT gegeben wird. Reise-Teilnehmer werden gebeten, sich vor der Buchung mit dem Betreiber einer optionalen Aktivität oder eines Ausflugs und den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung zu setzen.

VERANTWORTUNG

  • Tibet Nyiangqu Travel Co Ltd mit Sitz in Dava Private House, Nr. 8, Dang Re Road, Lhasa, Tibet, China, ist ein lokales Reisebüro, das lizenziert ist, Reiseprodukte unter dem Markennamen GTT zu vermarkten und zu vertreiben und Reisedienstleistungen, die auf dieser Website angeboten werden, einschließlich Transport, Besichtigungen und Unterkünfte, zu arrangieren.
  • Nach Abreise, wenn die in der Reise enthaltenen Dienstleistungen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von GTT liegen, nicht erbracht werden können oder Änderungen im Reiseverlauf auftreten, wird GTT je nach Umständen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung vergleichbarer Dienstleistungen zu arrangieren. Alle daraus resultierenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Reise-Teilnehmer und alle daraus resultierenden Einsparungen werden von GTT an die Reise-Teilnehmer erstattet.
  • GTT behält sich das Recht vor, jede Person als Reise-Teilnehmer anzunehmen oder abzulehnen; jeden Teilnehmer von der Reise auszuschließen; Änderungen im Reiseverlauf vorzunehmen, wann immer GTT es für den Komfort, die Bequemlichkeit oder die Sicherheit der Teilnehmer für notwendig hält; und eine Reise jederzeit zu stornieren.
  • Der Reise-Teilnehmer stimmt zu, dass weder GTT noch seine verbundenen Unternehmen für Schäden, Verluste (einschließlich Personenschäden, Todesfälle und Sachschäden) oder Ausgaben haftbar gemacht werden können, die durch Handlungen oder Unterlassungen eines Dienstleistungsanbieters verursacht werden.

REISELIZENZ

Tibet Nyiangqu Co Ltd (unter dem Namen GTT tätig) hat vom Tibet Tourism Bureau die Lizenz Nr. L-XZ00263 erhalten, die diejenigen, die sich als Teilnehmer unserer Programme registrieren, autorisiert, Tibet legal zu besuchen. Unsere Reiseverläufe bieten einen Vollzeitplan von Aktivitäten zum Bildungsaustausch zwischen Menschen, die darauf abzielen, sinnvolle Interaktionen zwischen unseren Reisenden und Einzelpersonen in Tibet zu ermöglichen. Das tibetische Recht verlangt, dass alle Teilnehmer unserer Programme diesen Vollzeitplan von zwischenmenschlichen Aktivitäten einhalten.

ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollten zunächst durch Diskussion zwischen dem Reisenden und GTT gelöst werden. Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, kann jede Partei eine Beschwerde beim Volksgericht von Lhasa einreichen.

VERSICHERUNG

  • GTT rät Reisenden dringend, vor Reisebeginn in ihrer Heimat eine eigene Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da es für Ausländer ein langer und komplizierter Prozess wäre, Zahlungen von einer chinesischen Versicherungsgesellschaft zu beanspruchen.
  • GTT deckt im Allgemeinen nur die Reisebüro-Haftpflichtversicherung ab. Wenn Sie besondere Wünsche haben, informieren Sie bitte unseren Reiseberater.

BESCHWERDE

  • Da es schwierig und manchmal unmöglich ist, eine Beschwerde ordnungsgemäß zu untersuchen, wenn GTT nicht schnell über eine solche Beschwerde informiert wird, könnte eine Entschädigung, die Sie möglicherweise hätten beanspruchen können, reduziert oder sogar verwirkt werden, wenn Sie das in dieser Klausel festgelegte Beschwerdeverfahren nicht einhalten.
  • Nach Ihrer Rückkehr von der Reise, wenn Sie sich über erbrachte Dienstleistungen erkundigen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass alle diesbezügliche Korrespondenz von GTT erhalten wird.
  • Jede Beschwerde oder Forderung im Zusammenhang mit den auf dieser Website angebotenen Reisedienstleistungen, die Fahrlässigkeit von Anbietern, Subunternehmern außerhalb Tibets oder Agenten in Bezug auf eine für den Reise-Teilnehmer erbrachte Dienstleistung betrifft, muss GTT während der Reise oder innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Reise mitgeteilt werden, es sei denn, solche Fristen sind gesetzlich verboten.
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